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Tribüne der Schweizer Universitäts- und Hochschuldozent/innen

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"Öffnen wir die Türen unserer Universitäten für alle aus der Ukraine geflohenen Studierenden, auch für die aus Drittstaaten"

Die Tribüne wurde am 22. Mai 2022
an den Bundesrat weitergeleitet.
Dank an alle Unterzeichner

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Der Bundesrat bewies eine große Solidarität, als er am 12. März 2022[1] den Schutzstatus S für Ukrainer aktivierte.

Dieser Status, dessen Aktivierung bei der Konsultation der Kantone einstimmig befürwortet wurde, wird Ukrainern und ihren Familien, Staatenlosen und Drittstaatsangehörigen, die in der Ukraine lebten, gewährt.


Er wird auch Staatsangehörigen von Drittstaaten gewährt, die durch den Krieg vertrieben wurden, sofern sie vor ihrer Abreise einen gültigen legalen Aufenthaltstitel in der Ukraine besaßen und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Staatsangehörige der Staaten, die nicht zu diesen Kategorien gehören, unterliegen einem Asylverfahren[2].


Mit der Aktivierung des Schutzstatus S schloss sich die Schweiz dem «Beschluss des vorübergehenden Schutzes» der Europäischen Union vom 4. März an[3]. Der Text fördert die Aufnahme von Ukrainern mit offenen Armen, bietet jedoch keine konkreten Lösungen für andere ausländische Staatsangehörige, darunter auch Studenten aus Afrika und dem Nahen Osten, die vor demselben Krieg fliehen.


Mehr als 4,6 Millionen Menschen sind bereits aus der Ukraine geflohen. In diesem Land gab es 2020 nach Angaben der Unesco 61.000 ausländische Studierende[4]. Einige von ihnen haben bereits Schutzanträge in der Schweiz gestellt, doch die meisten erfüllen weder die Kriterien für die Gewährung des Schutzstatus S noch für Asyl, da sie sich zu Studienzwecken in der Ukraine befanden.

Viele riskieren, in ihr Herkunftsland zurückgeschickt zu werden und ihre Ausbildung während des Verfahrens nicht fortsetzen zu können. Sie haben in der Ukraine das Trauma der Bombardierungen und die gleichen Schreckensszenen erlebt, die zu Recht unsere Solidarität mit den Ukrainern hervorrufen.

Wir haben es mit Schutzsuchenden mit einem besonderen Profil zu tun: Studenten der Medizin, der Betriebswirtschaftslehre, der Computertechnik oder der Cybersicherheit. Sie kommen aus dem ukrainischen Hochschulsystem, das dem unseren entspricht. Sie sprechen oft Ukrainisch, Russisch, Englisch und/oder Französisch.

Ihre Zukunft hängt von der Fortsetzung ihrer hochwertigen Ausbildung, zu der die meisten von ihnen in ihren Herkunftsländern keinen Zugang haben, und von den Entscheidungen unserer Behörden ab.

Aus Solidarität und im Bestreben, zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer beizutragen, müssen wir ihnen helfen, ihre Ausbildung abzuschließen, damit sie sich in den Dienst ihrer Länder stellen können. Dies ist ein konkreter Beitrag, der auch für die Schweiz von Nutzen ist, anstatt Mittel für die Durchführung langwieriger Asylverfahren zu mobilisieren.

Sorgen wir dafür, dass unsere beispiellose Solidaritätswelle die Lücken in der von der Schweiz übernommenen EU-Entscheidung vom 4. März schließt.

 

– Auf europäischer Ebene fordern wir die Einführung einer Ad-hoc-Regelung, die es Studierenden aus Drittländern ermöglicht, ihre Ausbildung an europäischen Universitäten und Hochschulen fortzusetzen. Eine solche Regelung könnte beispielsweise eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für den Abschluss ihres Studiums umfassen, mit der Möglichkeit einer Rückkehr der betroffenen Studierenden an die ukrainischen Universitäten, sobald diese nach Kriegsende den Betrieb wieder aufnehmen.

 

– Andernfalls fordern wir die Schweiz auf, die Aufnahme dieser Studierenden an unseren Schulen für die Dauer des Krieges zu garantieren.

 

– Am 30. April 2022 endet die Einschreibefrist an mehreren Schweizer Universitäten. Wir fordern den Bundesrat, die universitären Einrichtungen und die Hochschulen auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bewerbungen von ukrainischen Studierenden aus Drittstaaten zu berücksichtigen, ohne diese bezüglich Aufenthaltsbedingungen einzuschränken, bis eine Lösung für ihre Situation gefunden worden ist. Folgen wir dem Weg, den Länder wie Deutschland[5] und Frankreich bereits eingeschlagen haben um sich in diese Richtung zu bewegen. Die Universität Aix-Marseille hat sogar beschlossen, “Flüchtlingsstudenten aus der Ukraine, einschließlich Ausländer” einzuschreiben.

 

– Wir fordern unsere Universitäten auf, ihre Unterstützungsprogramme für Ukrainer auf alle Studierenden auszuweiten, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind.

 

Da wir unseren Solidaritätsimpuls auf alle vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen ausdehnen und der humanitären Tradition der Schweiz Bedeutung verleihen wollen, sind wir Schweizer Akademiker bereit, die von unseren ukrainischen Kollegen begonnene Ausbildung für alle Studierenden, die vor diesem Krieg geflohen sind, einschließlich der Studierenden aus Drittstaaten, fortzusetze

 

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Tribune initiée par SaveAfricans-Ukraine, une initiative de l’association «Causes Oubliées» basée à Sion.

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